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Vorsteuerabzug: Rechnungsberichtigung – Checkliste
unter Berücksichtigung des
Rechnungsberichtigung
Der Vorsteuerabzug ist gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 UStG grundsätzlich an das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung gebunden.
Zwar kann das Recht auf Vorsteuerabzug ausnahmsweise auch geltend gemacht werden, wenn die Rechnung nicht alle formellen Voraussetzungen erfüllt und auch nicht berichtigt wurde. Aber hierbei legt die Finanzverwaltung einen strengen Maßstab an und muss über sämtliche Angaben verfügen, um die materiellen Voraussetzungen überprüfen zu können.
Es kann aber auch eine Rechnungsberichtigung unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 5 UStDV vorgenommen werden, die weiter durch das spezifiziert wurden.
Mit dieser interaktiven Checkliste können Sie in einem strukturierten Verfahren prüfen, ob für eine Rechnung eine Berichtigung möglich ist.
Dabei werden zunächst die relevanten Angaben zum leistenden Unternehmer (u.a. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten, Anwendung des Wechsels der Steuerschuldnerschaft), des Leistungsempfängers (u.a. Unternehmereigenschaft und Leistungsbezug im Rahmen des Unternehmens) und der Abgabezeitpunkte der USt-Anmeldungen abgefragt.
Anschließend geben Sie für jeden relevanten Rechnungsbestandteil an, ob dieser korrekt oder fa...